Seit dem 1. September 2026 sind Carports in Nordrhein-Westfalen bis 50 m² verfahrensfrei, vorher lag die Grenze bei 30 m². Damit braucht auch ein typischer Doppelcarport meist keinen Bauantrag mehr. Hier steht, welche Bedingungen gelten, was an der Grundstücksgrenze erlaubt ist und wann Sie doch zur Bauaufsicht müssen.
Stand: November 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
Neu seit 1. September 2026: Mit dem dritten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung („BauCode NRW“) wurde die Grenze für verfahrensfreie Garagen und überdachte Stellplätze von 30 auf 50 m² angehoben.[1][13] Viele Merkblätter der Städte nennen noch die alten 30 m².
Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze verfahrensfrei, wenn sie diese Bedingungen erfüllen:[1][3]
Steht auf dem Grundstück schon eine Garage mit 20 m², bleiben für den neuen Carport also noch 30 m². So sieht das an typischen Maßen aus:
| Carport | Fläche | Ergebnis |
|---|---|---|
| Einzelcarport 3,00 × 5,00 m | 15 m² | verfahrensfrei |
| Einzelcarport groß 3,50 × 6,00 m | 21 m² | verfahrensfrei |
| Doppelcarport 6,00 × 6,00 m | 36 m² | verfahrensfrei seit 1.9.2026 |
| Doppelcarport mit Abstellraum 6,00 × 9,00 m | 54 m² | Bauantrag nötig |
| Wohnmobil-Carport mit über 3 m Wandhöhe | beliebig | Bauantrag nötig |
Carports dürfen in NRW ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Nachbargrenze gebaut werden, wenn sie diese Grenzen einhalten (§ 6 Abs. 8 BauO NRW):[2][5]
In diese Längen rechnen andere Grenzbauten wie Garage oder Gerätehaus mit, und nach Angaben einiger Städte auch Dachüberstände.[14] Wichtig: Auch ein verfahrensfreier 50-m²-Carport darf an einer Grenze nur 9 m lang sein. Wird die Wand höher als 3 m, braucht der Carport eigene Abstandsflächen.[4]
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalrecht und Statik eingehalten werden.[10]
Für Wohnmobil-Carports gibt es in der BauO NRW keine Sonderregel. Entscheidend ist auch hier die mittlere Wandhöhe von 3 m. Viele Wohnmobile sind selbst schon rund 3 m hoch, mit Durchfahrtshöhe liegt der Carport dann darüber. In diesem Fall brauchen Sie einen Bauantrag, und an der Grenze sind Abstandsflächen einzuhalten.[4] Klären Sie das vor der Bestellung mit der Bauaufsicht.
Solaranlagen auf Dachflächen sind in NRW verfahrensfrei, das gilt auch für das Carportdach (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 a).[3] Seit September 2026 sind zudem Ladestationen für Elektroautos samt technischer Nebenanlagen verfahrensfrei.[1] Steht der Carport an der Grenze, zählt die Solaranlage zur 9-m- bzw. 18-m-Länge mit.[5] Ob die Module die zulässige Wandhöhe beeinflussen, klären Sie im Zweifel mit der Bauaufsicht. Wichtig ist außerdem die Statik: Ein Solardach braucht eine Konstruktion, die das zusätzliche Gewicht trägt.
Für Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m² Nutzfläche brauchen Sie keinen Architekten oder anderen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (§ 67 Abs. 2 BauO NRW).[6] Typische Unterlagen sind:[7]
Den Bauantrag reichen Sie in NRW zunehmend elektronisch ein.[13] Bauen Sie erst, wenn die Genehmigung vorliegt.
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, handelt ordnungswidrig. Die BauO NRW erlaubt eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro, im Einzelfall richtet sich die Höhe nach der Schwere des Verstoßes.[8] Außerdem kann die Bauaufsicht die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen, wenn sich kein rechtmäßiger Zustand herstellen lässt.[9] Unsere Carports planen wir mit Ihnen so, dass Maße und Abstände von Anfang an passen. Für Terrassenüberdachungen gelten übrigens andere Grenzen, siehe Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in NRW.
Dieser Ratgeber fasst die Landesbauordnung NRW in der Fassung ab 1. September 2026 und Merkblätter mehrerer Städte zusammen (Stand: November 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Bauaufsicht.
Seit dem 1. September 2026 bis 50 m² Brutto-Grundfläche, zusammen mit allen anderen Garagen und Carports auf dem Grundstück. Die mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m betragen, und das Grundstück darf nicht im Außenbereich liegen.
Ja, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und er an einer Grenze nicht länger als 9 m ist. An allen Grenzen zusammen sind höchstens 18 m Grenzbebauung erlaubt.
Nein. Für Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m² Nutzfläche schreibt § 67 Abs. 2 BauO NRW keinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser vor.
Meist ja. Liegt die mittlere Wandhöhe über 3 m, was bei Wohnmobilen häufig der Fall ist, ist ein Bauantrag nötig, und an der Grenze müssen Abstandsflächen eingehalten werden.
Ja, Solaranlagen auf Dachflächen sind in NRW verfahrensfrei. Die Konstruktion muss das Gewicht tragen, und an der Grenze zählt die Anlage zur zulässigen Länge.
Ein Bußgeld, das die BauO NRW mit bis zu 500.000 Euro erlaubt, eine Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall die Anordnung zum Rückbau. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
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