Carport ohne Baugenehmigung in NRW: Was gilt seit 2026?

Seit dem 1. September 2026 sind Carports in Nordrhein-Westfalen bis 50 m² verfahrensfrei, vorher lag die Grenze bei 30 m². Damit braucht auch ein typischer Doppelcarport meist keinen Bauantrag mehr. Hier steht, welche Bedingungen gelten, was an der Grundstücksgrenze erlaubt ist und wann Sie doch zur Bauaufsicht müssen.

Stand: November 2026 · Lesezeit ca. 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Carports und Garagen sind in NRW bis 50 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt (§ 62 BauO NRW, seit 1.9.2026)[1][3]
  • Die 50 m² gelten für alle Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen[4]
  • Im Außenbereich ist immer ein Bauantrag nötig[3][4]
  • An der Grenze darf ein Carport bis 3 m mittlere Wandhöhe stehen, höchstens 9 m lang je Grenze und 18 m insgesamt[2][5]
  • Bebauungsplan, Vorgartensatzungen und Denkmalschutz gelten auch ohne Bauantrag[4][10]

Neu seit 1. September 2026: Mit dem dritten Änderungsgesetz zur Landesbauordnung („BauCode NRW“) wurde die Grenze für verfahrensfreie Garagen und überdachte Stellplätze von 30 auf 50 m² angehoben.[1][13] Viele Merkblätter der Städte nennen noch die alten 30 m².

Wann ist ein Carport in NRW genehmigungsfrei?

Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 b BauO NRW sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze verfahrensfrei, wenn sie diese Bedingungen erfüllen:[1][3]

  • Brutto-Grundfläche höchstens 50 m², gerechnet für alle Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammen[4]
  • Mittlere Wandhöhe höchstens 3 m
  • Nicht im Außenbereich, also nicht außerhalb von Bebauungsplan und bebautem Ortsteil

Steht auf dem Grundstück schon eine Garage mit 20 m², bleiben für den neuen Carport also noch 30 m². So sieht das an typischen Maßen aus:

CarportFlächeErgebnis
Einzelcarport 3,00 × 5,00 m15 m²verfahrensfrei
Einzelcarport groß 3,50 × 6,00 m21 m²verfahrensfrei
Doppelcarport 6,00 × 6,00 m36 m²verfahrensfrei seit 1.9.2026
Doppelcarport mit Abstellraum 6,00 × 9,00 m54 m²Bauantrag nötig
Wohnmobil-Carport mit über 3 m WandhöhebeliebigBauantrag nötig

Carport an der Grundstücksgrenze

Carports dürfen in NRW ohne eigene Abstandsfläche direkt an die Nachbargrenze gebaut werden, wenn sie diese Grenzen einhalten (§ 6 Abs. 8 BauO NRW):[2][5]

  • Mittlere Wandhöhe bis 3 m, gemessen vom Gelände bis zur Dachhaut
  • Höchstens 9 m Länge an einer Nachbargrenze
  • Höchstens 18 m insgesamt an allen Grenzen des Grundstücks

In diese Längen rechnen andere Grenzbauten wie Garage oder Gerätehaus mit, und nach Angaben einiger Städte auch Dachüberstände.[14] Wichtig: Auch ein verfahrensfreier 50-m²-Carport darf an einer Grenze nur 9 m lang sein. Wird die Wand höher als 3 m, braucht der Carport eigene Abstandsflächen.[4]

Bebauungsplan, Vorgarten und Denkmalschutz

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Denkmalrecht und Statik eingehalten werden.[10]

  • Bebauungsplan: Er kann festlegen, wo Garagen und Carports stehen dürfen, etwa nur innerhalb der Baugrenzen.[4]
  • Vorgarten: Manche Städte verbieten per Satzung Stellplätze im Vorgarten. In Köln-Klettenberg zum Beispiel drohen dabei Bußgelder.[11]
  • Denkmal: Am Baudenkmal und in seiner Umgebung braucht ein Carport eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn er das Erscheinungsbild beeinträchtigen kann.[12]

Carport für Wohnmobil oder Wohnwagen

Für Wohnmobil-Carports gibt es in der BauO NRW keine Sonderregel. Entscheidend ist auch hier die mittlere Wandhöhe von 3 m. Viele Wohnmobile sind selbst schon rund 3 m hoch, mit Durchfahrtshöhe liegt der Carport dann darüber. In diesem Fall brauchen Sie einen Bauantrag, und an der Grenze sind Abstandsflächen einzuhalten.[4] Klären Sie das vor der Bestellung mit der Bauaufsicht.

Solar auf dem Carport

Solaranlagen auf Dachflächen sind in NRW verfahrensfrei, das gilt auch für das Carportdach (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 a).[3] Seit September 2026 sind zudem Ladestationen für Elektroautos samt technischer Nebenanlagen verfahrensfrei.[1] Steht der Carport an der Grenze, zählt die Solaranlage zur 9-m- bzw. 18-m-Länge mit.[5] Ob die Module die zulässige Wandhöhe beeinflussen, klären Sie im Zweifel mit der Bauaufsicht. Wichtig ist außerdem die Statik: Ein Solardach braucht eine Konstruktion, die das zusätzliche Gewicht trägt.

Wenn Sie einen Bauantrag brauchen

Für Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m² Nutzfläche brauchen Sie keinen Architekten oder anderen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (§ 67 Abs. 2 BauO NRW).[6] Typische Unterlagen sind:[7]

  • Bauantrag und Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
  • Lageplan 1:500 auf Grundlage eines aktuellen Katasterauszugs (höchstens 6 Monate alt)
  • Bauzeichnungen 1:100 mit Grundriss, Schnitt und Ansichten
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Angaben zum Artenschutz

Den Bauantrag reichen Sie in NRW zunehmend elektronisch ein.[13] Bauen Sie erst, wenn die Genehmigung vorliegt.

Was droht ohne Genehmigung?

Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, handelt ordnungswidrig. Die BauO NRW erlaubt eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro, im Einzelfall richtet sich die Höhe nach der Schwere des Verstoßes.[8] Außerdem kann die Bauaufsicht die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen, wenn sich kein rechtmäßiger Zustand herstellen lässt.[9] Unsere Carports planen wir mit Ihnen so, dass Maße und Abstände von Anfang an passen. Für Terrassenüberdachungen gelten übrigens andere Grenzen, siehe Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in NRW.

Quellen

  1. Land NRW: Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018, GV. NRW. 2026 S. 537 (in Kraft seit 1.9.2026)
  2. Land NRW: BauO NRW 2018, Fassung ab 1.9.2026 (PDF)
  3. Landesbauordnung NRW 2018, § 62: Gesetzestext bei LexMea (Fassung vor der Änderung 2026)
  4. Stadt Hagen: Kurzinfo Garagen (PDF) (nennt noch die alte 30-m²-Grenze)
  5. Landesbauordnung NRW 2018, § 6: Abstandsflächen bei gesetze.co
  6. Landesbauordnung NRW 2018, § 67: Bauvorlageberechtigung bei LexMea
  7. Stadt Hamm: Checkliste Kleingarage und überdachter Stellplatz (PDF)
  8. Landesbauordnung NRW 2018, § 86: Bußgeldvorschriften bei LexMea
  9. Haufe: § 82 BauO NRW, Beseitigung von Anlagen
  10. Stadt Kaarst: Bauen ohne Baugenehmigung, 2025 (PDF)
  11. Stadt Köln: Vorgartensatzung Köln-Klettenberg (PDF)
  12. Denkmalschutzgesetz NRW, § 9: Gesetzestext bei LexMea
  13. Landesregierung NRW: Pressemitteilung BauCode NRW, 29.7.2026
  14. Stadt Plettenberg: Merkblatt Bauantrag Garagen und Carports (PDF)

Dieser Ratgeber fasst die Landesbauordnung NRW in der Fassung ab 1. September 2026 und Merkblätter mehrerer Städte zusammen (Stand: November 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft Ihrer Bauaufsicht.

Häufige Fragen zum Carport

Seit dem 1. September 2026 bis 50 m² Brutto-Grundfläche, zusammen mit allen anderen Garagen und Carports auf dem Grundstück. Die mittlere Wandhöhe darf höchstens 3 m betragen, und das Grundstück darf nicht im Außenbereich liegen.

Ja, wenn die mittlere Wandhöhe höchstens 3 m beträgt und er an einer Grenze nicht länger als 9 m ist. An allen Grenzen zusammen sind höchstens 18 m Grenzbebauung erlaubt.

Nein. Für Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m² Nutzfläche schreibt § 67 Abs. 2 BauO NRW keinen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser vor.

Meist ja. Liegt die mittlere Wandhöhe über 3 m, was bei Wohnmobilen häufig der Fall ist, ist ein Bauantrag nötig, und an der Grenze müssen Abstandsflächen eingehalten werden.

Ja, Solaranlagen auf Dachflächen sind in NRW verfahrensfrei. Die Konstruktion muss das Gewicht tragen, und an der Grenze zählt die Anlage zur zulässigen Länge.

Ein Bußgeld, das die BauO NRW mit bis zu 500.000 Euro erlaubt, eine Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall die Anordnung zum Rückbau. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.

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